Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HGT-Vertriebs GmbH, Simmeringstraße 5, 6424 Silz
Stand Dezember 2010
I.Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der HGT-Vertriebs GmbH, nachfolgend HGT genannt, und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt HGT nicht an, es sei denn, HGT hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
II. Vertragsabschluss und Rücktritt
Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Selbstverständlich bemüht sich HGT die vereinbarten Vereinbarungen einzuhalten, sofern nicht nachweisbare höhere Gewalt dies verhindert. Falls der Lieferant von HGT trotz vertraglicher Verpflichtung HGT nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist HGT zum Rücktritt oder Wandlung des Vertrags berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht und ein neues freibleibendes Angebot legt. Der bereits bezahlte Kaufpreis bzw. Anzahlungen werden unverzüglich rückerstattet.
Der Besteller kann seinerseits schriftlich oder durch Rücksendung der Ware, in der Originalverpackung, innerhalb von einer Woche den Vertrag widerrufen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fa. HGT ggf. eine durch die Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten bzw. einfordern kann. Für den Fall eines unverschuldeten Rücktritts durch den Kunden haben wir die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
III. Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe ab Lager HGT an den Besteller. Die Lieferung und/oder Montage durch HGT bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. HGT haftet insbesondere nicht für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Streik. Sollten diese Ereignisse die fristgerechte Erfüllung des Vertrages verhindern, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Allfällige Schadenersatzforderungen oder Vertragsaufhebungen aus diesen Gründen sind jedenfalls ausgeschlossen, wenn seitens HGT nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Sollte der Besteller die Ware nicht wie vereinbart übernehmen, wird HGT eine entsprechende Nachfrist setzen. Ist auch dies erfolglos, so ist HGT berechtigt, die Ware entweder selbst einzulagern und dafür eine Gebühr von 0,1% des Rechnungsbetrages pro angefangenen Kalendertag für den Lageraufwand in Rechnung zu stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. HGT ist weiters berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, wenigstens 14 Tage umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten und die Ware anderweitig zu verwerten sowie vom Besteller Schadenersatz zu fordern.
Wird bei Vertragsabschluss „Lieferung auf Abruf“ vereinbart, so hat die Abnahme durch den Besteller innerhalb von 8 Monaten zu erfolgen.
IV. Fälligkeit der Zahlung und Verzug
Die Bezahlung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, bei Übergabe (Lieferung und Montage) in Bar ohne weitere Abzüge. Wenn ausdrücklich vereinbart, kann der Besteller den Kaufpreis per Rechnung (unter den in § 5 genannten Voraussetzungen), ohne Abzüge und für HGT spesenfrei bezahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder werden unberechtigt Abzüge getätigt, so ist HGT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls HGT ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist HGT berechtigt, diesen geltend zu machen.
V. Besonderheiten beim Kauf
Der Kauf aller Produkte der Fa. HGT ist nur für mündige Verbraucher ab 18 Jahren möglich.
VI. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von HGT anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum vom HGT. Bei Warenrücknahme sind wir- unbeschadet weiterer Ansprüche- berechtigt, angefallene Transport – und Manipulationsspesen zu verrechnen. Der Kunde haftet für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
VIII. Leistungsbeschreibung
Geringfügige oder sonstige für den Besteller zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt und angenommen. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holzmaserung und Struktur etc). Weiters behalten wir uns Verbesserungen im Sinne der Produktweiterentwicklung vor.
IX. Gewährleistung, Garantie und Mängelhaftung
a.) Der Besteller hat die Ware unverzüglich eingehend zu untersuchen und allfällige Mängel HGT bekannt zu geben. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorlage eines behebbaren Mangels, nach unserer Wahl, entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Die Ware muss zur Beurteilung durch HGT frei zugänglich gemacht werden. HGT übernimmt keine Gewährleistung für Beschädigungen oder Mängel, die nicht von HGT zu vertreten sind, insbesondere wenn unsachgemäße Veränderungen vom Besteller oder Dritten vorgenommen wurden, bei Wasserschäden, Elementarschäden, Brand, Sturz oder anderen mechanischen Einwirkungen, bei Einbau von Fremdteilen, Nichtbeachten der Pflegehinweise oder bei Schäden, die durch eine Störung der hauseigenen Installationen verursacht und/oder verstärkt wurden. Eine allfällige Beanstandung berechtigt nicht zur eigenmächtigen Minderung oder Einbehaltung des Kaufpreises durch den Besteller.
b.) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. HGT haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet HGT nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von HGT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat jedoch der Geschädigte zu beweisen. Sofern HGT grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
c.) Für die freiwillig gewährte Garantie auf die Infrarot-Elemente gelten die auf der Rechnung vermerkten Zeiträume. Schäden die durch unsachgemäße Behandlung (z.B.: Überspannung, mechanische Einwirkungen die nicht der üblichen Nutzung entsprechen, etc.) sind von dieser Garantie ausgenommen.
X. Datenschutz und Urheberrecht.
Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch die HGT – Unternehmensgruppe befinden sich in der Datenschutzerklärung. Der Kunde erteilt hiermit seine Zustimmung, dass auch die im Bestell –und Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde stimmt, wenn nicht ausdrücklich untersagt, der Bekanntgabe als Kunde der Fa. HGT für interne Zwecke zu. Auf eine Weitergabe der Daten an andere Firmen durch HGT wird verbindlich verzichtet.
XI. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Als Gerichtsstand für alle Entscheidungen zu diesem Vertrag gilt das Bezirksgericht Silz als vereinbart
XII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
XIII. Annahme und Gültigkeit
Durch die Unterschrift auf das Bestell – oder Auftragsformular bestätige ich die vollinhaltliche Kenntnis- und Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HGT-Vertriebs GmbH gelten ab 01. Dezember 2010 bis auf Widerruf.